| Schüler 
				bei Konflikten mit Schülern, Eltern, Lehrernbei Problemen in der Familie, mit Geschwistern u. Freundenbei Schulschwierigkeitenbei der Zusammenarbeit und Vermittlung mit und zu anderen Fachstellen, z.B. Jugendberatungsstellen, Vereine Eltern 
				bei Erziehungs- und Lebensfragenbei der Vermittlung an Fachstellenbei Gesprächen mit Lehrkräften und bei Konflikten im Zusammenhang mit der Schule Lehrkräfte 
				bei der Beratung Ihrer Schüler mit schulischen und familiären Problemenmit Sozialem Lernen im Klassenverband oder in Kleingruppenmit themenspezifischen Gruppenangebotendurch Projektarbeit zu Themen wie Sucht, Sexualität, Gewalt und vieles mehrdurch Mitwirkung in Schulgremien, schulinternen Arbeitskreisen und der Schulentwicklung  aus: Grundlage der Jugendberatung, SGB VIII, § 13 Kinder- und Jugendhilfegesetz "Jugendsozialarbeit" Es gelten die Grundsätze der 
				FreiwilligkeitPräventives ArbeitenSchweigepflichtDatenschutz   |